Informationsstand Mai 2019
ABS / NBS Hannover - Bielefeld (Projekt Nr.: 2-016-V01)
des Bundesverkehrswegeplan 2030
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellte am 09.10.2018 ihre neuen Pläne zum Projekt ABS / NBS Hannover - Bielefeld vor. Das BMVI hat in dem 1. Gutachtenentwurf zum Zielfahrplan 2030 Plus im Deutschland-Takt vor.
Die Schwerpunkte des Zielfahrplans 2030 Plus sehen vor:
- Ausbau der Strecke ABS/NBS Hamm - Bielefeld, Bielefeld - Seelze und Wolfsburg - Berlin auf bis zu 300 km/h
- ICE's sollen zukünftig im Halbstundentakt auf der Strecke Düsseldorf - Berlin verkehren
- ICE's sollen auf der Strecke Düsseldorf - Berlin eine Fahrzeitverkürzung erfahren
- ICE's sollen auf der Strecke Hannover - Bielefeld eine Fahrzeitverkürzung erfahren (ehm. 8 Minuten)
ICE - Fahrzeit zwischen Düsseldorf - Berlin
Fahrzeit heute | 4:14 h |
Zukünftig | 3:34 h |
Ersparnis | 0:40 h |
ICE - Fahrzeit zwischen Hannover - Bielefeld
Fahrzeit heute | 0:50 h |
Zukünftig | 0:30 h |
Ersparnis | 0:20 h |
Das BMVI legte ebenfalls einen ersten Entwurf einer geplanten Streckenführung in Form einer stilisierten Karte vor (Abbildung rechts).
Konsequenzen
Durch die Planänderungen des BMVI bei der Strecke Hannover - Bielefeld und der Zielvorgabe von beinahe der 3-fachen Zeitersparnis, ist ein trassennaher Ausbau der Bestandstrassen sogut wie unmöglich geworden. Eine komplette Neubaustrecke zu erwarten.
Laut des Streckenführungsentwurfs des BMVIs (vlg. Abbildung rechts) dürfte sich der Verlauf der Neubautrasse an der Bundesautobahn 2 (A2 bzw. BAB 2) orientieren.
Daher ist eine Betroffenheit von Seelzer Stadtteilen derzeit kaum abschätzbar.
Der neue geplante Streckenverlauf
Der stilisierte geplante Streckenverlauf könnte sich wie folgt real gestalten:
In rot zu erkennen ist die Luftdistanz zwischen Hannover und Bielefeld. In blau gezeichnet ist der stilisierte Verlauf der geplanten, neuen Trasse. Es ergibt sich folgende Entfernung im Vergleich zu einer bestehenden ICE Trasse Hannover - Göttingen.
Hannover - Bielefeld (Luftlinie)
90 km |
Vorgesehene Höchstgeschwindigkeit (Strecke + Züge) = 300 km/h |
Hannover – Göttingen (ICE – Strecke)
100 km |
Zulässige Höchstgeschwindigkeit (Strecke) = 280 km/h |
Mögliche Höchstgeschwindigkeit (Züge) = 250 km/h |
Standardfahrzeit (Züge) = 30 Min. |
Resultierend aus der höheren zulässigen Geschwindigkeit und der geringeren Luftdistanz, ist davon auszugehen, dass die neue geplante Trasse mehr Zeitreserven bietet als die aktuelle ICE Strecke Hannover - Göttingen. Das bedeutet wiederum, dass mögliche Anpassungen an dem Streckenverlauf eingebracht bzw. durchgesetzt werden können.
"Nenndorfer Erklärung"
Die "Nenndorfer Erklärung" geht auf eine Initiative nahezu sämtlicher Bürgermeister der zwischen Seelze und Bückeburg betroffenen Gemeinden zurück. Darin sprechen sich die Kommunen für einen trassennahen Ausbau der Strecke Hannover – Bielefeld aus.
Am 29.01.2019 erfolgte ein Zusammentreffen zwischen Vertretern der BI-Seelze und anderen Verbänden mit dem Staatsekretär Ferlemann in Berlin. Dort gab Herr Ferlemann für Fragen zum aktuellen Stand und zur Wahrscheinlichkeit einer Neubaustrecke zwischen Hannover und Bielefeld Rede und Antwort.
Kernaussagen des BMVI am 29.01.2019
Die Unterredung mit Herrn Ferlemann und seinen Mitarbeitern des BMVI gab folgende Aussagen:
- Der Gutachterentwurf zum Zielfahrplan 2030 plus vom 09.10.2018 ist aktuelle Planungsgrundlage.
- Umfangreiche Änderungen daran sind unwahrscheinlich.
- Der aktuelle Planungsstand unterstützt den geplanten Deutschland-Takt optimal.
- Es fehlen derzeit noch die entsprechenden Pläne zum Güterverkehr.
- Im Frühjahr 2020 könnte ein Planungsauftrag an die DB Netz ergehen.
- Ein Dialogforum ist ausdrücklich vorgesehen.
2. Gutachtenentwurf vom 07.05.2019
Am 07.05.2019 wurde der zweite Gutachterentwurf dem BMVI vorgelegt. Dies brachte die folgenden Fortschritte:
- Es sind zahlreiche Rückmeldungen von Aufgabenträgern, Unternehmen und Verbänden eingeflossen.
- Durch optimierte Anschlüsse und weitere Ausbaumaßnahmen konnten die Reisezeiten nochmals deutlich verkürzt werden.
- Damit liegt der komplette Zielfahrplan inkl. Fern-, Nah- und Güterverkehr vor.
Wie schnell soll der Deutschland – Takt umgesetzt werden?
- Der Deutschland-Takt soll etappenweise umgesetzt werden.
- Er soll bereits 2021 in den ersten Regionen starten.
- Mit jedem Ausbauschritt der Infrastruktur sollen konkrete Verbesserungen im Netzfahrplan umgesetzt werden.
- Die Kundinnen und Kunden der Bahn sollen schnell sehen, dass die Ausbaumaßnahmen für sie ganz konkrete Verbesserungen im Fahrplan bringen: durch mehr Verbindungen, bessere Anschlüsse, kürzere Fahrzeiten.
- Das BMVI wird die Federführung bei der Einführung des Deutschland-Takts übernehmen und die Beteiligten koordinieren.
- Die Arbeiten am Zielfahrplan sollen in den nächsten Monaten abgeschlossen werden.
- Die DB AG wird gebeten, die operative Umsetzung des Deutschland-Takts vorzubereiten und bis zum Herbst einen Vorschlag für ein Stufenkonzept mit den erforderlichen Infrastrukturen vorzulegen.
- Der Entwurf des endgültigen Zielkonzepts für den Deutschland-Takt, der den gesamten Schienenverkehr sowie die wirtschaftliche Bewertung berücksichtigt, werden die Gutachter im kommenden Jahr vorlegen.
BI Seelze und IG Cosinus
Nächste Schritte
Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018
Die IG Cosinus und damit die BI-Seelze möchte hier auf das Beschleunigungsgesetz für Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich aufmerksam machen. Folgende Kritikpunkte wurden Im Gesetzesentwurf vom 28.09.2019 gefunden:
- Zusammenlegung von Raumordnungs- und Planungsverfahren
- Außerachtlassen Betrachtung Umweltbelange (SUP, UVP „verwässert“)
- Außerachtlassen aktualisierter Lärmprognosen
- Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (Schaffung von Tatsachen)
- Abkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz
- Auslagerung an private Projektmanager (Interessenkonflikt?, Wahrung der Neutralität?)
- Bündelung der Anhörung und Genehmigung bei nur einer Behörde, Abkehr vom Vier-Augen-Prinzip
- Wahrscheinliche Einschränkung der Beteiligung der Bevölkerung hinsichtlich
o Dialogforum | |
| o Transparenz des Verfahrens |
o Wirtschaftlichkeit | |
o Alternativenprüfung |
Forderungen der IG Cosinus
− Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur
− Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
− Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
− Haushaltsausschusses
wurde am 19.10.2018 der folgende Appel gesendet:
„Deshalb fordern wir Sie – als unsere gewählten Vertreter – auf, die Rechtslage der bisherigen Verfahren grundlegend zu reformieren und eine frühe Bürgerbeteiligung im Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zu verankern!“
Weitere Eckpunkte des Appels
- verbindliche Beteiligungen der Betroffenen/Bürger mittels Dialogforen
- eine größtmögliche Transparenz der Verfahren
- eine Priorisierung der Wirtschaftlichkeit
- zwingende Prüfungen von Alternativen
- eine weitgehende Einbeziehung von Umweltbelangen
- die Zugrundelegung aktueller Lärmprognosen
Verabschiedung des Beschleunigunggesetzes für Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
Der Appel der IG Cosinus und die Intervention von verschiedenen anderen Bundestagsabgeordneten brachte zumindest eine gewisse Entschärfung bzw. genauere Regelung im oben genannten Gesetz. Folgende Eckpunkte wurden leicht abgewandelt bzw. genauer geregelt (Quelle: http://www.bundesgesetzblatt.de).
Eckpunkt | Abwandlung |
Außerachtlassen Betrachtung Umweltbelange | Plangenehmigung anstelle von Planfeststellungsbeschlusses, UVP durchzuführen |
Außerachtlassen aktualisierter Lärmprognosen | aktuelle Verkehrsprognosen müssen bei einer Lärmzunahme von weniger als 3 dB (A) berücksichtigt werden, wenn sich durch sie der Lärm auf mindestens 70dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht. |
Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns | auf reversible Maßnahmen begrenzt |
Abkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz | erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes, Klagebegründung innerhalb zehn Wochen , ABS/NBS Hannover-Bielefeld (Lfd. Nr. 10) |
Auslagerung an private Projektmanager | bleibt |
Bündelung der Anhörung und Genehmigung bei nur einer Behörde | Eisenbahnbundesamt (EBA) künftig gleichzeitig Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
Wahrscheinliche Einschränkung der Beteiligung der Bevölkerung | Veröffentlichung von Planungsunterlagen und UVP im Internet |
Fazit
Die IG Cosinus und die BI-Seelze sind weiterhin skeptisch, insbesondere auf die Forderung nach Stärkung und gesetzlicher Verankerung der Bürgerbeteiligung, wurde nur unzureichend eingegangen.
Quellen: